Der Förderverein „Freunde des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums Berlin-Köpenick“ e.V. besteht seit 1993 und ist ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der satzungsgemäß das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, ehemals Dorotheenstädtisches Gymnasium, in Berlin Treptow-Köpenick bei der Wahrnehmung ihres Bildungsauftrags und ihrer erzieherischen Aufgaben unterstützt und fördert.
Auszug aus der Satzung:
„Die Tätigkeit des Vereins ist unabhängig von politischen Parteien und Gruppierungen sowie von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen […]
Die Tätigkeit des Fördervereins ist darauf gerichtet, außerunterrichtliche Vorhaben an der AvH Köpenick anzuregen, zu fördern und zu unterstützen […]
Die Tätigkeit zur Erreichung der genannten Ziele erfolgt durch […] ehrenamtlichen Einsatz […], Mitgliedsbeiträge […], Sammeln von Spenden zugunsten des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums.“
Förderverein “Freunde des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums Berlin-Köpenick” e.V.
Kontakt Förderverein
E-Mail: avh-fv@web.de
Seit seiner Gründung 1993 unterstützt der Förderverein zahlreiche Aktivitäten der Schule.
Dabei steht die materielle Unterstützung, oft durch Bücher- oder andere Sachpreise, im Vordergrund. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt unserer Tätigkeit stärker der direkten finanziellen Förderung einzelner Projekte zugewandt.
Natürlich unterstützen wir auch personell die Schule. Seit September 2010 ist der Vorsitzende Herr Kappel externes Mitglied der Schulkonferenz. Am Tag der offenen Tür sind wir in jedem Jahr mit einem Informationsstand vertreten. Anlässlich von Klassentreffen besteht die Möglichkeit von Schulführungen durch den ehemaligen Schulleiter Herrn Jacob. Weitere Beispiele sind die Ehemaligentreffen 2004, 2009 und 2014 die wir mitorganisiert und -durchgeführt haben.
Auswahl von geförderten Projekten des Fördervereins
Schulpreis des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums
Projektfahrt Klasse 7
Bei der Lösung von Kooperationsaufgaben und der Bewältigung ungewohnter Herausforderungen erfahren die Jugendlichen ganz praktisch: „Zusammen können wir mehr als alleine!“ Diese „Trainings“ anzuleiten erfordert spezielles Wissen und spezifische sozialpädagogische Kompetenzen. Daher werden die Klassenleiter/innen bei der pädagogischen Betreuung, Programmgestaltung und Leitung des Aufenthaltes durch erfahrene Sozial- und Erlebnispädagogen unterstützt.
Seit 2008 unterstützt der Förderverein dieses Training mit jährlich 500 €.
Büchergutscheine für Preisträger
Physikolympiade
Die Schüler, die mit Ihrer Gruppe in der Physikolympiade den 1. Platz belegen, erhalten Büchergutscheine.
Fremdsprachentag
Die vier besten Schüler der Klassenstufe beim Fremdsprachentag erhalten je einen Büchergutschein zu 15 €.
Einmalige Förderungen
Der FV förderte mit 157 € die Anreise der Preisträger nach Hamburg zur Preisverleihung beim KinderKurzFilmFestival.
Am letzten Schultag vor den Sommerferien 2012 nahmen Herr Kappel (Vorsitzender des Fördervereins der Schule), Herr von Schwedler und Schülervertreter einen Check der Sparda-Bank entgegen. Der Förderverein finanzierte damit 15 iPads für den Unterricht.
Spendenmöglichkeiten
Um die Projekte weiterhin fördern zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Dabei kann es sich sowohl um Geldbeträge, als auch um Sachspenden handeln. Unsere Bankverbindung lautet:
Berliner Volksbank
IBAN: DE40100900003774968007
BIC: BEVODEBB
Konto-Nr.: 3 774 968 007
BLZ 100 900 00
Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Der Förderverein ist unter Nummer 14524Nz im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und ist mit Bescheid vom 4. November 1999 vom Finanzamt für Körperschaften (I) als gemeinnützig anerkannt und berechtigt zur Ausstellung von Spendenbestätigungen.
Mitgliedschaft
Natürlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied, das unsere Arbeit tatkräftig unterstützt. Die Mitgliedschaft im Verein ist unabhängig von politischen Parteien und Gruppierungen sowie von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen.
Mitglied des Fördervereins können natürliche und juristische Personen werden, die diese Satzung anerkennen. Für die Mitgliedschaft nicht volljähriger Schüler ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mitgliedschaft setzt die Bereitschaft zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Mitgliedsbeiträge voraus.
Auf Wunsch eines Mitgliedes kann dessen Mitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft gewandelt werden. Fördermitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und sind dafür nicht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung verpflichtet. Im Übrigen haben sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle übrigen Mitglieder.