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Anpassung des schulischen Hygieneplans ab Mittwoch, 18.11.2020

In Begegnungsräumen im Schulgebäude ist das Tragen einer MNB weiterhin Pflicht. Im Unterricht ist das Tragen einer MNB nunmehr für alle verpflichtend. Auf dem Hof ist das Tragen einer MNB nur genau dann Pflicht, wenn kein Abstand von mind. 1,5 Meter eingehalten werden kann. Der Beginn des Unterrichts sowie das Ende wird klassenspezifisch über den Vertretungsplan geregelt. v. Schwedler

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Mehr Gesundheitsschutz: Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen ab Mittwoch 18.11.2020

(Aus der Pressemitteilung der Senatsschulverwaltung vom 13.11.2020) Ab Mittwoch, den 18.11.2020, gilt an allen weiterführenden und beruflichen Schulen im Land Berlin eine (vollständige) Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal. Diese Pflicht betrifft das gesamte Gebäude sowie die Freiflächen des Schulgeländes und gilt auch im Unterricht. Der Musterhygieneplan wird entsprechend angepasst.…

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